Hundehaltung

Allgemeine Informationen zur Hundehaltung in Maria Alm

  • Hunde müssen außerhalb von Gebäuden und von eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Maria Alm, auf für jedermann begehbaren öffentlichen Orten, an der Leine geführt werden.

    Ausgenommen davon sind Lawinensuchhunde im Einsatz, Hunde von Sicherheits-organen im Einsatz und Jagdhunde im Einsatz, sowie Hunde auf landwirtschaftlichen Höfen.

  • Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass Hunde öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Plätze, Gehsteige, Gehwege, Verkehrsinseln udgl.), öffentliche oder allgemein zugängliche Park- und Pflanzenanlagen sowie allgemein zugängliche Sport- und Spielplätze und landwirtschaftliche Mäh- und Weidenutzflächen nicht durch Hundekot verunreinigen.

  • Die Nichtbefolgung dieser Verordnung wird als Verwaltungsübertretung

    gem. § 10 Abs. 2 VStG bestraft.


Hundestationen in Maria Alm

  1. Feuerwehrzeugstätte Maria Alm
  2. Schloßbergauffahrt
  3. Billaparkplatz
  4. Dorfplatz Maria Alm
  5. Volksschule Maria Alm
  6. Thoraubrücke
  7. Unterberg – Kraftwerkshaus
  8. Am Kirchplatz
  9. Försterparkplatz/Brücke
  10. Forsthofbrücke
  11. Kreuzung Almerwirt
  12. Weggabelung Hintermoos – Bachwinkl
  13. Auffahrt Pichlbauer
  14. Eggerwiese
  15. Steinbockparkplatz
  16. Untere Sonnleiten (Plauscherl)
  17. Fußgängersteg Spielplatz Hinterthal
  18. Kreuzungsbereich Handler

Weitere Informationen

Informationen des Landes Salzburg zur Hundehaltung (Meldepflicht, Sachkundenachweis)


Zuständig

Christian Gruber

Andrea Moser


Formular