Allgemeine Informationen zur Hundehaltung in Maria Alm
- Hunde müssen außerhalb von Gebäuden und von eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Maria Alm, auf für jedermann begehbaren öffentlichen Orten, an der Leine geführt werden.
Ausgenommen davon sind Lawinensuchhunde im Einsatz, Hunde von Sicherheits-organen im Einsatz und Jagdhunde im Einsatz, sowie Hunde auf landwirtschaftlichen Höfen.
Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass Hunde öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Plätze, Gehsteige, Gehwege, Verkehrsinseln udgl.), öffentliche oder allgemein zugängliche Park- und Pflanzenanlagen sowie allgemein zugängliche Sport- und Spielplätze und landwirtschaftliche Mäh- und Weidenutzflächen nicht durch Hundekot verunreinigen.
Die Nichtbefolgung dieser Verordnung wird als Verwaltungsübertretung
gem. § 10 Abs. 2 VStG bestraft.
Hundestationen in Maria Alm
- Feuerwehrzeugstätte Maria Alm
- Schloßbergauffahrt
- Billaparkplatz
- Dorfplatz Maria Alm
- Volksschule Maria Alm
- Thoraubrücke
- Unterberg – Kraftwerkshaus
- Am Kirchplatz
- Försterparkplatz/Brücke
- Forsthofbrücke
- Kreuzung Almerwirt
- Weggabelung Hintermoos – Bachwinkl
- Auffahrt Pichlbauer
- Eggerwiese
- Steinbockparkplatz
- Untere Sonnleiten (Plauscherl)
- Fußgängersteg Spielplatz Hinterthal
- Kreuzungsbereich Handler
Weitere Informationen
Informationen des Landes Salzburg zur Hundehaltung (Meldepflicht, Sachkundenachweis)
Zuständig
Christian Gruber
Andrea Moser
Formular