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Kinderbetreuungskosten - von der Steuer absetzbar
Ab dem Steuerausgleich 2009 können Kosten für die Kinderbetreuung bis zu
€ 2.300,00/Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn
* Das Kind unter 10 Jahre alt ist
* Sie für mehr als 6 Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen haben
* Die Betreuung in einer öffentlichen oder privaten Kinderbetreuungseinrichtung, bei
Tageseltern oder durch eine "Pädagogisch qualifizierte Person" erfolgt ist.
Leider kennen viele Familien diese Möglichkeit noch nicht, sich bares Geld vom Finanzministerium zurück zu holen - von budgetierten 167 Millionen Euro pro Jahr haben sich die Familien nur 37 Millionen "abgeholt", der Rest blieb liegen!
Seit Sommer gibt es außerdem eine rückwirkenden Erlass des Finanzministeriums (Gültig ab 01.01.2011), der die Geltendmachung dieser Ansprüche erleichtert: waren bisher nur die reinen Betreuungskosten absetzbar, so gilt das in Zukunft auch für Essen und Bastelbeiträge. Für Ferienlager können sämtliche Kosten (z.B. auch für Verpflegung, Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten mit dem Bus von und zum Ferienlager) berücksichtigt werden, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt.
Weiter Infos:
Forum Familie Pinzgau - Elternservice des Landes
Christine Schläffer
Tel.: 0664/8284179
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